Die 255 Dogmen des katholischen Glaubens, die unfehlbar verkündet wurden

Der katholische Glaube gründet auf den von Gott offenbarten Wahrheiten, die von der Kirche im Laufe der Jahrhunderte überliefert und gelehrt wurden. Diese Wahrheiten umfassen, wer Gott ist, die Allerheiligste Dreifaltigkeit, die Schöpfung, Jesus Christus, die Jungfrau Maria, die Gnade, die Kirche, die Sakramente sowie die letzten Dinge über den Himmel, das Fegefeuer und die Hölle.

Im Folgenden präsentieren wir eine Liste von 255 Aussagen des katholischen Glaubens, die nach Themen geordnet sind, um ihre Konsultation, ihr Studium und ihre Betrachtung zu erleichtern.

I. Gott: Existenz, Wesen und Eigenschaften

  1. Gott, unser Schöpfer und Herr, kann durch das natürliche Licht der Vernunft aus den geschaffenen Dingen mit Sicherheit erkannt werden.
  2. Die Existenz Gottes ist nicht nur Gegenstand der natürlichen vernünftigen Erkenntnis, sondern auch Gegenstand des übernatürlichen Glaubens.
  3. Das Wesen Gottes ist für die Menschen unbegreiflich.
  4. Die Seligen im Himmel besitzen eine unmittelbare, intuitive Erkenntnis des göttlichen Wesens.
  5. Die unmittelbare Anschauung Gottes übersteigt die natürliche Erkenntniskraft der menschlichen Seele und ist daher übernatürlich.
  6. Die Seele benötigt für die unmittelbare Anschauung Gottes das Licht der Herrlichkeit.
  7. Das göttliche Wesen ist auch für die Seligen im Himmel unbegreiflich.
  8. Die göttlichen Eigenschaften sind untereinander und mit dem göttlichen Wesen wirklich identisch.
  9. Gott ist vollkommen.
  10. Gott ist in jeder Vollkommenheit unendlich vollkommen.
  11. Gott ist absolut einfach.
  12. Es gibt nur einen Gott.
  13. Der eine Gott ist im ontologischen Sinne der wahre Gott.
  14. Gott besitzt eine unendliche Erkenntniskraft.
  15. Gott ist die absolute Wahrheit.
  16. Gott ist absolut treu.
  17. Gott ist die absolute ontologische Güte in sich selbst und in Bezug auf die anderen.
  18. Gott ist die absolute moralische Güte oder Heiligkeit.
  19. Gott ist die absolute Güte und Huld.
  20. Gott ist absolut unveränderlich.
  21. Gott ist ewig.
  22. Gott ist unermesslich oder absolut unmessbar.
  23. Gott ist überall im geschaffenen Raum gegenwärtig.
  24. Die Erkenntnis Gottes ist unendlich.
  25. Gott erkennt alle bloß möglichen Dinge durch die Erkenntnis der einfachen Schau (scientia simplicis intelligentiae).
  26. Gott erkennt alle wirklichen Dinge der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft (scientia visionis).
  27. Durch die Schau-Erkenntnis (scientia visionis) sieht Gott auch die freien Handlungen der vernünftigen Geschöpfe mit unfehlbarer Gewissheit voraus.
  28. Der göttliche Wille ist unendlich.
  29. Gott liebt sich selbst notwendig, aber die außerhalb seiner selbst geschaffenen Dinge liebt und will er in Freiheit.
  30. Gott ist allmächtig.
  31. Gott ist der Herr des Himmels und der Erde.
  32. Gott ist unendlich gerecht.
  33. Gott ist unendlich barmherzig.

II. Die Allerheiligste Dreifaltigkeit und die Schöpfung

  1. In Gott gibt es drei Personen: den Vater, den Sohn und den Heiligen Geist. Jede der drei Personen besitzt das eine und identische göttliche Wesen.
  2. In Gott gibt es zwei innere göttliche Hervorgänge.
  3. Die göttlichen Personen und nicht die göttliche Natur sind das Subjekt der inneren göttlichen Hervorgänge, sowohl im aktiven als auch im passiven Sinn.
  4. Die Zweite göttliche Person geht durch Zeugung aus der Ersten göttlichen Person hervor und steht daher zu ihr in der Beziehung des Sohnes zum Vater.
  5. Der Heilige Geist geht aus dem Vater und dem Sohn als aus einem einzigen Prinzip durch eine einzige Hauchung hervor.
  6. Der Heilige Geist geht nicht durch Zeugung, sondern durch Hauchung hervor.
  7. Die Beziehungen in Gott sind wirklich mit der göttlichen Natur identisch.
  8. Die drei göttlichen Personen sind ineinander.
  9. Alle Tätigkeiten Gottes ad extra sind den drei Personen gemeinsam.
  10. Alles, was außerhalb Gottes existiert, wurde von Gott aus dem Nichts in seiner ganzen Substanz hervorgebracht.
  11. Gott wurde durch seine Güte bewegt, die Welt zu erschaffen.
  12. Die Welt wurde zur Verherrlichung Gottes erschaffen.
  13. Die drei göttlichen Personen sind ein einziges gemeinsames Prinzip der Schöpfung.
  14. Gott hat die Welt frei von jedem äußeren Zwang und von jeder inneren Notwendigkeit erschaffen.
  15. Gott hat eine gute Welt erschaffen.
  16. Die Welt hatte einen Anfang in der Zeit.
  17. Gott allein hat die Welt erschaffen.
  18. Gott erhält alle geschaffenen Dinge im Dasein.
  19. Gott beschützt und leitet durch seine Vorsehung alles, was er erschaffen hat.

III. Der Mensch, die Erbsünde und die Engel

  1. Der erste Mensch wurde von Gott erschaffen.
  2. Der Mensch besteht aus zwei wesentlichen Teilen: einem materiellen Leib und einer geistigen Seele.
  3. Die vernünftige Seele ist aus sich selbst die Wesensform des Leibes.
  4. Jeder Mensch besitzt eine individuelle Seele.
  5. Gott hat dem Menschen eine übernatürliche Bestimmung verliehen.
  6. Unsere Stammeltern waren vor dem Fall mit der heiligmachenden Gnade ausgestattet.
  7. Sie waren auch mit dem donum immortalitatis, das heißt mit der Gabe der körperlichen Unsterblichkeit, ausgestattet.
  8. Unsere Stammeltern begingen im Paradies durch die Übertretung des göttlichen Gebotes, durch das sie geprüft wurden, eine schwere Sünde.
  9. Durch die Sünde verloren unsere Stammeltern die heiligmachende Gnade und zogen den Zorn und die Entrüstung Gottes auf sich.
  10. Unsere Stammeltern wurden dem Tod und der Herrschaft des Teufels unterworfen.
  11. Die Sünde Adams wird seinen Nachkommen nicht durch Nachahmung, sondern durch Abstammung übermittelt.
  12. Die Erbsünde wird durch die natürliche Zeugung übertragen.
  13. Im Zustand der Erbsünde ist der Mensch der heiligmachenden Gnade und all dessen beraubt, was diese mit sich bringt, ebenso der übernatürlichen Gaben der Integrität.
  14. Die Seelen, die im Zustand der Erbsünde dieses Leben verlassen, sind von der seligen Anschauung Gottes ausgeschlossen.
  15. Am Anfang der Zeiten erschuf Gott aus dem Nichts die geistigen Wesenheiten, die Engel.
  16. Die Natur der Engel ist geistig.
  17. Die untergeordnete Aufgabe der guten Engel besteht im Schutz der Menschen und in der Sorge um ihr Heil.
  18. Der Teufel besitzt aufgrund der Sünde Adams eine gewisse Herrschaft über die Menschheit.

IV. Jesus Christus: Menschwerdung und göttliche Person

  1. Jesus Christus ist wahrer Gott und wahrer Sohn Gottes.
  2. Christus nahm einen wirklichen Leib an, keinen Scheinleib.
  3. Christus nahm nicht nur einen Leib, sondern auch eine vernünftige Seele an.
  4. Christus wurde wahrhaft gezeugt und von einer Tochter Adams, der Jungfrau Maria, geboren.
  5. Die göttliche und die menschliche Natur sind in Christus hypostatisch vereinigt, das heißt, sie sind miteinander in einer einzigen Person verbunden.
  6. Der menschgewordene Christus ist einer, das heißt, eine einzige Person. Er ist zugleich Gott und Mensch.
  7. Der Gott-Logos ist durch eine innere, physische oder substanzielle Vereinigung mit dem Fleisch verbunden. Christus ist nicht lediglich Träger Gottes, sondern wahrhaft Gott.
  8. Die menschlichen und göttlichen Tätigkeiten, die Christus in der Heiligen Schrift und bei den Vätern zugeschrieben werden, können nicht zwischen zwei Personen oder Hypostasen, dem Menschen Christus und dem Gott-Logos, aufgeteilt werden, sondern müssen dem einen Christus, dem fleischgewordenen Logos, zugeschrieben werden. Es ist der göttliche Logos, der im Fleisch gelitten hat, gekreuzigt wurde, gestorben und auferstanden ist.
  9. Die selige Jungfrau ist Mutter Gottes, da sie wahrhaft den fleischgewordenen Gott-Logos geboren hat.
  10. In der hypostatischen Union bleibt jede der beiden Naturen Christi vollständig, ohne Verwandlung und ohne Vermischung mit der anderen.
  11. Jede der beiden Naturen Christi besitzt ihren eigenen natürlichen Willen und ihre eigene natürliche Wirkweise.
  12. Die hypostatische Union der menschlichen Natur Christi mit dem göttlichen Logos erfolgte im selben Augenblick der Empfängnis.
  13. Die hypostatische Union wird niemals aufhören.
  14. Die hypostatische Union wurde durch das gemeinsame Wirken der drei göttlichen Personen vollzogen.
  15. Nur die Zweite göttliche Person ist Mensch geworden.
  16. Jesus Christus ist außer als Gott auch als Mensch der natürliche Sohn Gottes.
  17. Der Gottmensch Jesus Christus muss mit einer einzigen Art der Verehrung verehrt werden: mit der absoluten Verehrung der latria, die allein Gott zukommt.
  18. Die göttlichen und menschlichen Eigenschaften und Tätigkeiten Christi müssen dem einen menschgewordenen Wort zugeschrieben werden.
  19. Christus war von jeder Sünde frei, sowohl von der Erbsünde als auch von jeder persönlichen Sünde.
  20. Die menschliche Natur Christi war leidensfähig, das heißt, fähig, Empfindungen und Leiden zu erfahren.

V. Die Erlösung, das Leiden, der Tod, die Auferstehung und die Himmelfahrt

  1. Der Sohn Gottes ist Mensch geworden, um die Menschen zu erlösen.
  2. Der gefallene Mensch kann sich selbst nicht erlösen.
  3. Jesus Christus, Gott und Mensch, ist der Hohepriester.
  4. Christus hat sich selbst am Kreuz als wahres und eigentliches Opfer dargebracht.
  5. Christus hat uns durch sein Opfer am Kreuz erlöst und mit Gott versöhnt.
  6. Christus ist nicht nur für die Vorherbestimmten gestorben.
  7. Die Sühne Christi erstreckt sich nicht auf die gefallenen Engel.
  8. Christus hat durch sein Leiden und seinen Tod einen Lohn von Gott verdient.
  9. Nach seinem Tod stieg die von seinem Leib getrennte Seele Christi in die Unterwelt hinab.
  10. Am dritten Tag nach seinem Tod ist Christus glorreich von den Toten auferstanden.
  11. Christus ist mit Leib und Seele in den Himmel aufgefahren und sitzt zur Rechten des Vaters.

VI. Die selige Jungfrau Maria

  1. Maria ist wahrhaft die Mutter Gottes.
  2. Maria wurde ohne den Makel der Erbsünde empfangen.
  3. Maria empfing durch das Wirken des Heiligen Geistes, ohne Mitwirkung eines Mannes.
  4. Maria gebar ihren Sohn, ohne ihre jungfräuliche Unversehrtheit in irgendeiner Weise zu beeinträchtigen.
  5. Auch nach der Geburt Jesu blieb Maria Jungfrau.
  6. Maria war vor, während und nach der Geburt Jesu Christi Jungfrau.
  7. Maria wurde mit Leib und Seele in den Himmel aufgenommen.

VII. Die Gnade, der freie Wille und die Rechtfertigung

  1. Es gibt ein übernatürliches Eingreifen Gottes in die Fähigkeiten der Seele, das der freien Willensentscheidung vorausgeht.
  2. Es gibt einen übernatürlichen Einfluss Gottes auf die Fähigkeiten der Seele, der zeitlich mit dem freien Akt des menschlichen Willens zusammenfällt.
  3. Für jeden heilsamen Akt ist die innere übernatürliche Gnade Gottes (gratia elevans) absolut notwendig.
  4. Die innere übernatürliche Gnade ist für den Beginn des Glaubens und des Heils absolut notwendig.
  5. Ohne die besondere Hilfe Gottes kann der Gerechtfertigte nicht bis zum Ende in der Rechtfertigung verharren.
  6. Der Gerechtfertigte kann während seines ganzen Lebens nicht alle Sünden, auch nicht die lässlichen Sünden, vermeiden, ohne das besondere Gnadenprivileg Gottes.
  7. Auch im Zustand der gefallenen Natur kann der Mensch durch seine natürliche Verstandeskraft religiöse und moralische Wahrheiten erkennen.
  8. Zur Vollbringung einer sittlich guten Handlung ist die heiligmachende Gnade nicht erforderlich.
  9. Im Zustand der gefallenen Natur ist es für den Menschen ohne übernatürliche Offenbarung moralisch unmöglich, alle religiösen und moralischen Wahrheiten der natürlichen Ordnung leicht, mit absoluter Gewissheit und ohne Beimischung von Irrtum zu erkennen.
  10. Die Gnade kann nicht durch natürliche Werke verdient werden, weder de condigno noch de congruo.
  11. Gott gewährt allen Gerechten die hinreichende Gnade (gratia proxima vel remota sufficiens), die für die Befolgung der göttlichen Gebote notwendig ist.
  12. Gott hat durch seinen ewigen Willensbeschluss bestimmte Menschen zur ewigen Seligkeit vorherbestimmt.
  13. Gott bestimmt durch einen ewigen Willensbeschluss bestimmte Menschen aufgrund ihrer vorhergesehenen Sünden zur ewigen Verwerfung.
  14. Der menschliche Wille bleibt unter dem Einfluss der wirksamen Gnade frei, die nicht unwiderstehlich ist.
  15. Es gibt eine Gnade, die wahrhaft und wirklich hinreichend ist und dennoch unwirksam bleibt (gratia vere et mere sufficiens).
  16. Der Sünder kann und muss sich mit Hilfe der aktuellen Gnade darauf vorbereiten, die Gnade zu empfangen, durch die er gerechtfertigt wird.
  17. Die Rechtfertigung eines Erwachsenen ist ohne Glauben nicht möglich.
  18. Neben dem Glauben müssen weitere Akte der Vorbereitung vorhanden sein.
  19. Die heiligmachende Gnade heiligt die Seele.
  20. Die heiligmachende Gnade macht den Gerechten zum Freund Gottes.
  21. Die heiligmachende Gnade macht den Gerechten zum Sohn Gottes und verleiht ihm ein Anrecht auf das Erbe des Himmels.
  22. Die drei göttlichen oder theologischen Tugenden des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe werden zusammen mit der heiligmachenden Gnade eingegossen.
  23. Ohne eine besondere göttliche Offenbarung kann niemand mit Glaubensgewissheit wissen, ob er sich im Stand der Gnade befindet.
  24. Der Grad der rechtfertigenden Gnade ist nicht bei allen Gerechten gleich.
  25. Die Gnade kann durch gute Werke vermehrt werden.
  26. Die Gnade, durch die wir gerechtfertigt werden, kann verloren gehen und geht durch jede schwere [Todsünde, gravierende] Sünde verloren.
  27. Durch seine guten Werke erwirbt der Gerechtfertigte wirklich für sich ein Anrecht auf eine übernatürliche Belohnung von Gott.
  28. Durch jedes gute Werk verdient der Gerechtfertigte wirklich für sich eine Zunahme der heiligmachenden Gnade, das ewige Leben — wenn er im Stand der Gnade stirbt — und eine Zunahme der himmlischen Herrlichkeit.

VIII. Die Kirche: Gründung, Verfassung und Autorität

  1. Die Kirche wurde von Jesus Christus, dem Gottmenschen, gegründet.
  2. Unser Erlöser erhält durch göttliche Macht die von ihm gegründete Gesellschaft, die Kirche.
  3. Christus ist der göttliche Erlöser seines Leibes, der Kirche.
  4. Christus hat die Kirche gegründet, damit sie zu allen Zeiten sein Werk der Erlösung aller Menschen fortsetze.
  5. Christus hat seiner Kirche eine hierarchische Verfassung gegeben.
  6. Die den Aposteln verliehenen Vollmachten sind auf die Bischöfe übergegangen.
  7. Christus hat den Apostel Petrus zum Ersten unter allen Aposteln und zum sichtbaren Haupt der ganzen Kirche eingesetzt, indem er ihm unmittelbar und persönlich den Jurisdiktionsprimat verliehen hat.
  8. Nach dem Auftrag Christi muss Petrus Nachfolger in seinem Primat über die gesamte Kirche und für alle Zeiten haben.
  9. Die Nachfolger Petri im Primat sind die Bischöfe von Rom.
  10. Der Papst besitzt die volle und höchste Jurisdiktionsgewalt über die gesamte Kirche, nicht nur in Fragen des Glaubens und der Sitten, sondern auch in der kirchlichen Disziplin und ihrer Leitung.
  11. Der Papst ist unfehlbar, wenn er ex cathedra spricht.
  12. Die Bischöfe besitzen von göttlichem Recht eine ordentliche Leitungsgewalt über ihre Diözesen.
  13. Christus ist das Haupt der Kirche.
  14. Bei der endgültigen Entscheidung über Lehren, die den Glauben und die Sitten betreffen, ist die Kirche unfehlbar.
  15. Der primäre Gegenstand der Unfehlbarkeit sind die formell offenbarten Wahrheiten der christlichen Lehre, die den Glauben und die Sitten betreffen.
  16. Die Gesamtheit der Bischöfe ist unfehlbar, wenn sie in einem allgemeinen Konzil versammelt oder über die Welt verstreut eine Lehre über den Glauben oder die Sitten als etwas vorlegen, das von allen Gläubigen festzuhalten ist.

IX. Die Kennzeichen der Kirche und die Gemeinschaft der Heiligen

  1. Die von Christus gegründete Kirche ist eine und einzig.
  2. Die von Christus gegründete Kirche ist heilig.
  3. Die von Christus gegründete Kirche ist katholisch.
  4. Die von Christus gegründete Kirche ist apostolisch.
  5. Die Zugehörigkeit zur Kirche ist für alle Menschen zum Heil notwendig.
  6. Es ist erlaubt und heilsam, die Heiligen im Himmel zu verehren und ihre Fürsprache anzurufen.
  7. Es ist erlaubt und heilsam, die Reliquien der Heiligen zu verehren.
  8. Es ist erlaubt und heilsam, die Bilder der Heiligen zu verehren.
  9. Die lebenden Gläubigen können den Seelen im Fegefeuer durch ihre Fürbitten und guten Werke zu Hilfe kommen.

X. Die Sakramente im Allgemeinen

  1. Die Sakramente des Neuen Bundes enthalten die Gnade, die sie bezeichnen, und verleihen sie denen, die ihr kein Hindernis entgegensetzen.
  2. Die Sakramente wirken ex opere operato (allein aufgrund der Tatsache, dass sie vollzogen werden).
  3. Alle Sakramente des Neuen Bundes verleihen denjenigen, die sie empfangen, die heiligmachende Gnade.
  4. Drei Sakramente — Taufe, Firmung und Weihe — prägen ein Merkmal ein, das heißt ein unauslöschliches geistliches Zeichen, und können deshalb nicht wiederholt werden.
  5. Das sakramentale Merkmal ist ein der Seele eingeprägtes geistliches Zeichen.
  6. Das sakramentale Merkmal bleibt zumindest bis zum Tod dessen bestehen, der es empfängt.
  7. Alle Sakramente des Neuen Bundes wurden von Jesus Christus eingesetzt.
  8. Es gibt sieben Sakramente des Neuen Gesetzes.
  9. Die Sakramente des Neuen Bundes sind für das Heil der Menschheit notwendig.

XI. Die Spendung der Sakramente und die Taufe

  1. Für die gültige Spendung der Sakramente ist es notwendig, dass der Spender das sakramentale Zeichen richtig vollzieht.
  2. Der Spender muss außerdem zumindest die Absicht haben, das zu tun, was die Kirche tut.
  3. Bei Erwachsenen, die die Sakramente empfangen, ist eine moralisch würdige Disposition erforderlich, um sie würdig und fruchtbar zu empfangen.
  4. Die Taufe ist ein wahres Sakrament, das von Jesus Christus eingesetzt wurde.
  5. Die entfernte Materie des Sakraments der Taufe ist echtes und natürliches Wasser.
  6. Die Taufe verleiht die Gnade der Rechtfertigung.
  7. Die Taufe bewirkt die Vergebung aller Sündenstrafen, sowohl der ewigen als auch der zeitlichen.
  8. Auch wenn sie unwürdig empfangen wird, prägt die gültige Taufe der Seele des Empfängers ein unauslöschliches geistliches Zeichen ein, den Taufcharakter, und kann deshalb nicht wiederholt werden.
  9. Die Wassertaufe (Baptismus fluminis) ist seit der Verkündigung des Evangeliums für alle Menschen ohne Ausnahme zum Heil notwendig.
  10. Die Taufe kann von jedem Menschen gültig gespendet werden.
  11. Die Taufe kann von jedem Menschen empfangen werden, der sich im Zustand der irdischen Pilgerschaft befindet und noch nicht getauft worden ist.
  12. Die Taufe kleiner Kinder ist gültig und erlaubt.

XII. Die Firmung

  1. Die Firmung ist im eigentlichen Sinn des Wortes ein wahres Sakrament.
  2. Die Firmung prägt der Seele ein unauslöschliches geistliches Zeichen ein und kann deshalb nicht wiederholt werden.
  3. Der ordentliche Spender der Firmung ist allein der Bischof.

XIII. Die Allerheiligste Eucharistie

  1. Der Leib und das Blut Jesu Christi sind in der Eucharistie wahrhaft, wirklich und substantiell gegenwärtig.
  2. Christus wird im Sakrament des Altares durch die Verwandlung der ganzen Substanz des Brotes in seinen Leib und der ganzen Substanz des Weines in sein Blut gegenwärtig.
  3. Die Akzidenzien von Brot und Wein bleiben nach dem Substanzwandel bestehen.
  4. Der Leib und das Blut Christi sind zusammen mit seiner Seele und seiner Gottheit und somit Christus ganz und ungeteilt wahrhaft in der Eucharistie gegenwärtig.
  5. Christus ganz und ungeteilt ist unter jeder der beiden Gestalten gegenwärtig.
  6. Wenn eine der konsekrierten Gestalten geteilt wird, ist Christus ganz und ungeteilt in jedem Teil der Gestalt gegenwärtig.
  7. Nach vollzogener Konsekration bleiben Leib und Blut Christi dauerhaft in der Eucharistie gegenwärtig.
  8. Christus, der in der Eucharistie gegenwärtig ist, muss mit dem Kult der Anbetung (latria) verehrt werden.
  9. Die Eucharistie ist ein wahres Sakrament, das von Christus eingesetzt wurde.
  10. Die Materie für die Konfektion der Eucharistie ist Brot und Wein.
  11. Für Kinder, die das Vernunftalter noch nicht erreicht haben, ist der Empfang der Eucharistie zum Heil nicht notwendig.
  12. Die Kommunion unter beiden Gestalten ist für kein einzelnes Mitglied der Gläubigen notwendig, weder aufgrund eines göttlichen Gebotes noch als Mittel zum Heil.
  13. Die Vollmacht zur Konsekration liegt ausschließlich bei einem gültig geweihten Priester.
  14. Das Sakrament der Eucharistie kann von jeder getauften Person, die sich im Zustand der irdischen Pilgerschaft befindet, gültig empfangen werden, einschließlich kleiner Kinder.
  15. Für den würdigen Empfang der Eucharistie sind der Stand der Gnade sowie die gebührende und fromme Disposition notwendig.

XIV. Das Heilige Messopfer

  1. Die Heilige Messe ist ein wahres und eigentliches Opfer.
  2. Im Messopfer wird das Opfer Christi am Kreuz gegenwärtig, sein Gedächtnis gefeiert und seine Heilswirkung angewandt.
  3. Im Messopfer und im Opfer des Kreuzes sind das Opfer und der Priester, der es darbringt, identisch; nur die Art und Weise des Opfers unterscheiden sich.
  4. Das Messopfer ist nicht nur ein Opfer des Lobes und des Dankes, sondern auch ein Opfer der Sühne und der Fürbitte.

XV. Das Sakrament der Buße und die Beichte

  1. Die Kirche hat von Christus die Vollmacht erhalten, die nach der Taufe begangenen Sünden zu vergeben.
  2. Durch die Absolution der Kirche werden die Sünden wahrhaft und unmittelbar vergeben.
  3. Die Vollmacht der Kirche, Sünden zu vergeben, erstreckt sich ausnahmslos auf alle Sünden.
  4. Die Ausübung der kirchlichen Vollmacht zur Sündenvergebung ist ein richterlicher Akt.
  5. Die Vergebung der Sünden, die im Gericht der Buße stattfindet, ist ein wahres und eigentliches Sakrament, das sich vom Sakrament der Taufe unterscheidet.
  6. Die außersakramentale Rechtfertigung erfolgt allein durch vollkommene Reue, wenn diese mit dem Verlangen nach dem Sakrament verbunden ist (votum sacramenti).
  7. Die aus dem Beweggrund der Furcht entstandene Reue ist ein sittlich guter und übernatürlicher Akt.
  8. Die sakramentale Beichte der Sünden ist von Gott angeordnet und zum Heil notwendig.
  9. Nach göttlicher Anordnung unterliegen alle schweren Sünden (Todsünden, gravierende Sünden) entsprechend ihrer Art und Zahl sowie den Umständen, die ihre Natur verändern, der Verpflichtung zur Beichte.
  10. Die Beichte der lässlichen Sünden ist nicht notwendig, aber erlaubt und nützlich.
  11. Nicht immer werden von Gott mit der Schuld der Sünde und der ewigen Strafe alle zeitlichen Strafen, die aufgrund der Sünde geschuldet sind, erlassen.
  12. Der Priester hat entsprechend der Natur der Sünden und der Fähigkeit des Pönitenten das Recht und die Pflicht, heilsame und angemessene Genugtuungswerke aufzuerlegen.
  13. Außersakramentale Bußwerke, wie die freiwillige Durchführung von Bußübungen und das geduldige Ertragen von Prüfungen, die Gott sendet, besitzen einen sühnenden Wert.
  14. Die Form des Sakraments der Buße besteht in den Worten der Absolution.
  15. Die Absolution bringt zusammen mit den Akten des Pönitenten die Vergebung der Sünden hervor.
  16. Die Hauptwirkung des Sakraments der Buße ist die Versöhnung des Sünders mit Gott.
  17. Das Sakrament der Buße ist für diejenigen zum Heil notwendig, die nach der Taufe in schwere Sünde fallen.
  18. Die alleinigen Träger der kirchlichen Vollmacht zur Absolution sind die Bischöfe und Priester.
  19. Eine von Diakonen, Klerikern der niederen Weihen oder Laien erteilte Absolution ist keine sakramentale Absolution.
  20. Das Sakrament der Buße kann von jedem Getauften empfangen werden, der nach der Taufe eine schwere oder lässliche Sünde begangen hat.
  21. Die Kirche besitzt die Vollmacht, Ablässe zu gewähren.
  22. Der Gebrauch der Ablässe ist für die Gläubigen nützlich und heilsam.

XVI. Die Letzte Ölung

  1. Die Letzte Ölung ist ein wahres und eigentliches Sakrament, das von Christus eingesetzt wurde.
  2. Die entfernte Materie der Letzten Ölung ist Öl.
  3. Die Form besteht im Gebet des Priesters für den Kranken, das die Salbung begleitet.
  4. Die Letzte Ölung verleiht dem Kranken die heiligmachende Gnade, um ihn zu ermutigen und zu stärken.
  5. Die Letzte Ölung bewirkt die Vergebung der noch verbleibenden schweren Sünden und der lässlichen Sünden.
  6. Die Letzte Ölung bewirkt bisweilen die Wiederherstellung der körperlichen Gesundheit, wenn dies zum geistlichen Wohl gereicht.
  7. Nur Bischöfe und Priester können die Letzte Ölung gültig spenden.
  8. Die Letzte Ölung kann nur von Gläubigen empfangen werden, die schwer erkrankt sind.

XVII. Das Sakrament der Priesterweihe

  1. Die Priesterweihe ist ein wahres und eigentliches Sakrament, das von Christus eingesetzt wurde.
  2. Die Weihe der Priester ist ein Sakrament.
  3. Die Bischöfe sind den Priestern übergeordnet.
  4. Das Sakrament der Weihe verleiht dem Empfänger die heiligmachende Gnade.
  5. Das Sakrament der Weihe prägt dem Empfänger ein Merkmal ein.
  6. Das Sakrament der Weihe verleiht dem Empfänger eine dauerhafte geistliche Vollmacht.
  7. Der ordentliche Spender aller Stufen der Weihe, sowohl der sakramentalen als auch der nicht-sakramentalen, ist ausschließlich ein gültig geweihter Bischof.

XVIII. Das Sakrament der Ehe

  1. Die Ehe ist ein wahres und eigentliches Sakrament, das von Gott eingesetzt wurde.
  2. Aus dem sakramentalen Ehevertrag entsteht das Eheband, das beide Ehegatten zu einer unauflöslichen und lebenslangen Lebensgemeinschaft verpflichtet.
  3. Das Sakrament der Ehe verleiht den Eheschließenden die heiligmachende Gnade.

XIX. Die Letzten Dinge: Tod, Gericht, Himmel, Hölle und Fegefeuer

  1. In der gegenwärtigen Heilsordnung ist der Tod eine Strafe für die Sünde.
  2. Alle Menschen, die der Erbsünde unterworfen sind, sind dem Gesetz des Todes unterworfen.
  3. Die Seelen der Gerechten, die im Augenblick des Todes frei von jeder Sündenschuld und von jeder Sündenstrafe sind, gelangen in den Himmel.
  4. Die Seligkeit des Himmels dauert in alle Ewigkeit.
  5. Der Grad der Vollkommenheit der seligen Anschauung, die den Gerechten verliehen wird, entspricht den Verdiensten eines jeden.
  6. Die Seelen derjenigen, die im Zustand persönlicher schwerer Sünde sterben, gelangen in die Hölle.
  7. Die Strafe der Hölle dauert in alle Ewigkeit.
  8. Die Seelen der Gerechten, die im Augenblick des Todes mit lässlichen Sünden oder mit zeitlichen Sündenstrafen belastet sind, gelangen in das Fegefeuer.
  9. Am Ende der Welt wird Christus in Herrlichkeit wiederkommen, um Gericht zu halten.
  10. Alle Toten werden am letzten Tag mit ihren Leibern auferstehen.
  11. Christus wird bei seiner zweiten Ankunft alle Menschen richten.

Schluss

Der katholische Glaube ist keine Sammlung sich wandelnder Meinungen oder lediglich menschlicher Überlieferungen. Er gründet auf den von Gott offenbarten Wahrheiten, die der Kirche anvertraut wurden, damit sie durch die Jahrhunderte hindurch treu bewahrt, gelehrt und weitergegeben werden.

Aus diesem Grund ist das Studium der katholischen Lehre nicht lediglich eine intellektuelle Übung. Es ist eine Einladung, Gott tiefer zu erkennen, die Wahrheiten des Glaubens zu verstehen, unser Leben ihnen entsprechend auszurichten und fest an der immerwährenden Lehre der katholischen Kirche festzuhalten.

Wie der heilige Petrus uns ermahnt:

„Seid stets bereit, jedem Rede und Antwort zu stehen, der von euch Rechenschaft fordert über die Hoffnung, die in euch ist.“

(1 Petrus 3,15)

Über catholicus

Pater noster, qui es in cælis: sanc­ti­ficétur nomen tuum; advéniat regnum tuum; fiat volúntas tua, sicut in cælo, et in terra. Panem nostrum cotidiánum da nobis hódie; et dimítte nobis débita nostra, sicut et nos dimíttimus debitóribus nostris; et ne nos indúcas in ten­ta­tiónem; sed líbera nos a malo. Amen.

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