„Du sollst nicht stehlen“ (Exodus 20,15)
1. Einleitung: Ein Gebot, aktueller als wir denken
Wenn wir das Siebte Gebot – „Du sollst nicht stehlen“ – hören, denken viele sofort: „Das betrifft mich nicht, ich bin kein Dieb.“ Diese Sichtweise ist jedoch viel zu oberflächlich und gefährlich für das geistliche Leben.
Die Tradition der Kirche lehrt, dass sich dieses Gebot nicht auf gewaltsamen oder offensichtlichen Diebstahl beschränkt, sondern jede Form von Ungerechtigkeit gegenüber dem Eigentum des Nächsten umfasst, sei es materieller, beruflicher, intellektueller, wirtschaftlicher oder sozialer Art. In einer Gesellschaft, in der Betrug normalisiert, Täuschung als „Schläue“ getarnt und Ausbeutung als „Geschäftsmodell“ gerechtfertigt wird, spricht dieses Gebot unser tägliches Gewissen direkt an.
Das Siebte Gebot schützt:
- Das natürliche Recht auf Privateigentum
- Gerechtigkeit im Austausch
- Ehrlichkeit in der Arbeit
- Soziale Verantwortung
- Die universale Bestimmung der Güter, ohne in ideologische Verzerrungen zu verfallen
2. Theologische und moralische Grundlage
Privateigentum ist keine menschliche Laune, sondern ein vom Naturrecht anerkanntes Recht, das auf das persönliche, familiäre und gesellschaftliche Wohl ausgerichtet ist. Stehlen bedeutet nicht nur, „etwas zu nehmen“, sondern die Gerechtigkeit zu brechen, dem Nächsten zu schaden und gegen die Liebe zu sündigen.
📖 „Wer gestohlen hat, stehle nicht mehr, sondern arbeite vielmehr und schaffe mit eigenen Händen das Gute“ (Epheser 4,28)
Der heilige Thomas von Aquin lehrt, dass Ungerechtigkeit im Umgang mit zeitlichen Gütern eine schwere Sünde ist, wenn sie dem Nächsten ernsthaften Schaden zufügt, besonders wenn Machtmissbrauch, bewusste Täuschung oder erheblicher Schaden vorliegen.
3. Sünden gegen das Siebte Gebot
Ausführliche und sorgfältige Liste zur Gewissenserforschung
Im Folgenden findest du eine detaillierte Liste konkreter Sünden, von denen viele häufig, aber selten gebeichtet werden, geordnet nach Lebensbereichen.
A. Direkter Diebstahl und widerrechtliche Aneignung
- Geld, Gegenstände oder materielle Güter stehlen.
- „Kleinigkeiten“ mitnehmen in der Annahme, sie seien unbedeutend.
- Material vom Arbeitsplatz mitnehmen (Geld, Werkzeuge, Produkte, Büromaterial).
- Gefundene Gegenstände behalten, ohne zu versuchen, sie zurückzugeben.
- Geld behalten, das irrtümlich erhalten wurde.
- Geliehene Sachen benutzen, als wären sie das eigene Eigentum.
- Geliehenes nicht zurückgeben.
- Fremdes Eigentum unrechtmäßig zurückhalten.
- Bezahlte Arbeitszeit stehlen (so tun, als arbeite man, unentschuldigte Abwesenheiten).
B. Betrug, Täuschung und Schwindel
- Lügen, um einen finanziellen Vorteil zu erlangen.
- Einzelpersonen oder Unternehmen betrügen.
- Mangelhafte Produkte verkaufen und deren Fehler verschweigen.
- Beim Gewicht, bei der Menge oder der Qualität betrügen.
- Preise ungerechtfertigt erhöhen, indem man die Not anderer ausnutzt.
- Verträge abschließen ohne die Absicht, sie zu erfüllen.
- Gesetzeslücken ausnutzen, um Unrecht zu begehen.
- Vertrauliche oder privilegierte Informationen nutzen, um sich ungerecht zu bereichern.
C. Sünden im Zusammenhang mit der Arbeit
Als Arbeitnehmer:
- Nachlässig, faul oder verantwortungslos arbeiten.
- Lohn erhalten, ohne die Arbeit ordnungsgemäß zu leisten.
- Krankheit vortäuschen, um nicht arbeiten zu müssen.
- Durch Faulheit oder grobe Nachlässigkeit Verluste verursachen.
- Gerechte Regeln des Arbeitgebers missachten.
- Die eigene Arbeit oder die Arbeit anderer sabotieren.
- Regelmäßig die Arbeitszeit für private Angelegenheiten nutzen.
Als Arbeitgeber oder Vorgesetzter:
- Ungerechte oder unzureichende Löhne zahlen.
- Lohnzahlungen ohne gerechten Grund verzögern.
- Arbeitnehmer ausbeuten.
- Unwürdige Arbeitsbedingungen auferlegen.
- Ungerechtfertigt entlassen.
- Ruhezeiten, Urlaub oder grundlegende Rechte missachten.
- Arbeitnehmer wie Objekte behandeln und nicht als Personen.
📖 „Der Lohn der Arbeiter darf nicht vorenthalten werden“ (vgl. Jakobus 5,4)
D. Steuerliche Sünden und Vergehen gegen das Gemeinwohl
- Gerechte Steuern hinterziehen.
- Steuererklärungen fälschen.
- „Schwarz“ arbeiten.
- Öffentliche Hilfen ohne Anspruch beziehen.
- Subventionen oder Sozialleistungen missbräuchlich verwenden.
- Sozialversicherungssysteme betrügen.
- Steuerbetrug als etwas „Normales“ rechtfertigen.
- Sich dem Gemeinwohl entziehen, obwohl man dazu fähig wäre.
E. Schäden am Eigentum anderer
- Eigentum anderer vorsätzlich beschädigen.
- Schäden, die durch eigene Schuld verursacht wurden, nicht beheben.
- Vandalismus.
- Nachlässiger Umgang mit gemieteten oder geliehenen Sachen.
- Die Verantwortung für verursachte Schäden verweigern.
F. Sünden gegen die Gerechtigkeit im Handel und Konsum
- Gestohlene Waren in Kenntnis ihrer Herkunft kaufen.
- Offensichtlich ungerechte Unternehmen unterstützen.
- Maßlos und egoistisch konsumieren.
- Sich verschulden ohne echte Absicht zur Rückzahlung.
- Fehler von Verkäufern ausnutzen.
- Missbräuchliche Spekulation.
- Ungerechte Wirtschaftssysteme fördern oder aufrechterhalten, obwohl man die Macht hätte, sie zu verhindern.
G. Sünden gegen das geistige Eigentum
- Raubkopien herunterladen.
- Urheberrechtlich geschütztes Material illegal weitergeben.
- Die Arbeit anderer kopieren und als eigene ausgeben.
- Akademisches oder berufliches Plagiat.
- Illegale Nutzung von Software.
- Fälschung von Marken oder Produkten.
H. Wucher und finanzielle Sünden
- Geld zu überhöhten Zinsen verleihen.
- Die finanzielle Not des Nächsten ausnutzen.
- Andere absichtlich in Schulden stürzen.
- Schutzbedürftige Personen finanziell manipulieren.
- Unverantwortlich spielen oder investieren und dabei die Familie gefährden.
I. Sünden der Unterlassung
- Gestohlenes nicht zurückgeben, obwohl es möglich wäre.
- Bekannte Ungerechtigkeiten nicht wiedergutmachen.
- Bei schwerem Unrecht schweigen, obwohl eine moralische Pflicht zum Handeln besteht.
- Nach einer gültigen Beichte keine Wiedergutmachung leisten.
- Die schweren Nöte des Nächsten ignorieren, obwohl ausreichende Mittel vorhanden sind.
4. Die Wiedergutmachung: der vergessene Schlüssel des Siebten Gebotes
Ein wesentlicher und oft übersehener Punkt:
👉 Es genügt nicht, die Sünde zu beichten.
👉 Es besteht eine moralische Pflicht, das Gestohlene zurückzugeben oder den Schaden zu ersetzen, wann immer dies möglich ist.
Ohne Wiedergutmachung gibt es keine vollständige Reue, und selbst die Lossprechung kann beeinträchtigt sein.
5. Ein abschließender Ruf zur Umkehr
Das Siebte Gebot will nicht anklagen, sondern das Herz von ungeordneter Anhänglichkeit an materielle Güter befreien. Christus verurteilt nicht den Reichtum, wohl aber das ungerechte Herz.
Dieses Gebot treu zu leben:
- Reinigt das Gewissen
- Stärkt die Gerechtigkeit
- Humanisiert die Wirtschaft
- Gibt christliches Zeugnis in einer verdorbenen Welt
💬 „Denn wo dein Schatz ist, da ist auch dein Herz“ (Matthäus 6,21)